Allgemeine Geschäftsbedingungen der Siebau Raumsysteme GmbH & Co. KG
1. Allgemeine Bestimmungen, Geltungsbereich
1.1 Sämtliche Lieferungen und Leistungen der Siebau Raumsysteme GmbH & Co. KG („Siebau“) an den Kunden („Kunde“) erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Abweichende Regelungen oder entgegenstehende AGB bedürfen für ihre Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Siebau.
1.3 Privatkunden im Sinne dieser AGB sind Verbraucher gem. § 13 BGB; Geschäftskunden sind Unternehmer
gem. § 14 Abs. 1 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
2. Regelungen für Bauleistungen
Sämtliche Bauleistungen der Siebau erfolgen ausschließlich nach den Regelungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bauleistungen mit aktuellem Stand (hier: Oktober 2022). Unter Bauleistungen fallen sämtliche Leistungen zur Herstellung, zur Wiederherstellung, zur Beseitigung, zum Umbau, zur Instandhaltung und zur Instandsetzung eines Bauwerkes. Allein für sonstige Lieferungen und Leistungen, also Leistungen, die keine Bauleistungen sind, finden die nachfolgenden Regelungen Anwendung.
3. Abschluss des Vertrages
3.1 Die in Prospekten, Katalogen und Internetauftritten enthaltenen Angaben und Abbildungen stellen kein rechtlich verpflichtendes Angebot dar. Es handelt sich vielmehr um unverbindliche Aufforderungen an Kunden, ein Angebot abzugeben.
3.2 Die in Prospekten, Katalogen und Internetauftritten enthaltenen Angaben und Abbildungen sind branchenübliche Näherungswerte, es sei denn, dass sie von Siebau ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden; für Rohstoffe sowie elektrotechnisches und mechanisches Zubehör und unsere eigene Herstellung gelten die DIN-Normen und die bekannten Toleranzen oder handelsüblichen Regelungen. Die Darstellungen der Produkte seitens Siebau erfolgen unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Waren, insbesondere unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer.
3.3 Der Kunde gibt zunächst durch seine Bestellung ein bindendes Angebot ab, das noch der Annahme durch Siebau bedarf. Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Annahmeerklärung durch Siebau zustande. Zur Annahme des Angebots des Kunden ist Siebau nicht verpflichtet. Vertragsabschlüsse haben ausschließlich in deutscher Sprache zu erfolgen.
3.4 Art und Umfang der geschuldeten Lieferungen/Leistungen sowie die Höhe der Vergütung ergeben sich aus dem Vertrag.
3.5 Sollten sich die Regelungen dieser AGB und des Vertrags widersprechen, gehen die Regelungen des Vertrags diesen AGB vor.
4. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht
4.1 Wurde der Vertrag mit einem Privatkunden außerhalb von Geschäftsräumen (§ 312b BGB) oder im Wege des Fernabsatzes (E-Mail, Bestellung im Internetshop, Telefon usw., § 312 c BGB) geschlossen, so hat der Privatkunde das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen .
4.2 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Privatkunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die (letzte) Ware in Besitz genommen hat.
4.3 Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Privatkunde der Siebau Raumsysteme GmbH & Co. KG, Heesstraße 5, 57223 Kreuztal, Fax-Nr. 02732/5585296, E-Mail: info@siebau.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax, E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Erklärung des Widerrufs kann der Privatkunde das Musterformular unter siebau.com/widerruf verwenden, muss es aber nicht. Muster-Widerrufsformular auch zum Download auf der Website von Siebau www.siebau.com/widerruf. Das kommentarlose Zurücksenden der Ware reicht hierfür nicht aus.
4.4 Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht die Absendung der Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist an Siebau Raumsysteme
Folgen des Widerrufs
4.5 Wenn der Privatkunde diesen Vertrag widerruft, hat Siebau dem Privatkunden alle Zahlungen, die Siebau von dem Privatkunden erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Privatkunde eine andere Art der Lieferung als die von Siebau angebotene, günstigste Standartlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei Siebau eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Siebau dasselbe Zahlungsmittel, das der Privatkunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Privatkunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
4.6 Siebau kann die Rückzahlung verweigern, bis Siebau die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Privatkunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
4.7 Der Privatkunde hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Privatkunde Siebau über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an Siebau zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Privatkunde die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Privatkunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
4.8 Der Privatkunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
4.9 Das Widerrufsrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen besteht, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, insbesondere nicht bei: – Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, – Verträgen zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, -Verträgen, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen; dies gilt nicht hinsichtlich weiterer bei dem Besuch erbrachter Dienstleistungen, die der Verbraucher nicht ausdrücklich verlangt hat, oder hinsichtlich solcher bei dem Besuch gelieferter Waren, die bei der Instandhaltung oder Reparatur nicht unbedingt als Ersatzteile benötigt werden. Für den gesamten Katalog mit den gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht sei auf § 312g Abs. 2 BGB hingewiesen.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Es gelten ausschließlich die von Siebau zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses angegebenen Preise. Die Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
5.2 Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung sowie nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierung angenommen. Sie werden erst nach vorbehaltlosem Eingang und nur in Höhe des Einganges gutgeschrieben. Diskontspesen werden von dem Kunden getragen und vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet.
5.3 Rechnungen der Siebau sind nach Zugang innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Mit Ablauf dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug.
5.4 Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen gegenüber einer Forderung von Siebau ist dem Kunden nicht gestattet, es sei denn, die Forderung des Kunden ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
5.5 Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird (z.B. durch den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), ist Siebau nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.
6. Lieferung
6.1 Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich abweichender schriftlicher Vereinbarungen durch Anlieferung beim Kunden.
6.2 Sämtliche Angaben zur Verfügbarkeit, Versand oder Zustellung sind voraussichtliche Angaben und stellen damit ungefähre Richtwerte dar. Diese Angaben stellen daher keine verbindlichen oder garantierten Termine bzw. Verfügbarkeitsangaben dar, wenn Siebau diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt hat.
6.3 Die Einhaltung von Fristen für Lieferungen setzt die Klärung der kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragsparteien, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Liegen diese Voraussetzungen nicht ordnungsgemäß vor, verlängern sich die Fristen angemessen, es sei denn, Siebau hätte die Verzögerung zu vertreten. Der Beginn der von Siebau angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.
6.4 Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, Abweichungen teilen wir dem Besteller sobald als möglich mit. Kann ein Liefertermin aus Gründen, die Siebau nicht zu vertreten hat (z.B. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung, an der weder Siebau noch den Zulieferer ein Verschulden trifft), nicht eingehalten werden, wird Siebau den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Liefertermin mitteilen.
6.5 Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände, z.B. auf Arbeitskämpfe, auch wenn sie bei Vorlieferanten eintreten, zurückzuführen, so verlängern sich die Lieferfristen entsprechend angemessen.
6.6 Kommt der Kunde in Annahmeverzug (z.B. wenn eine Lieferung an den Kunden nicht erfolgen kann, weil an der vom Kunden angegebenen Adresse die Zustellung nicht möglich ist), unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist Siebau berechtigt, Ersatz des hieraus entstandenen Schadens einschließlich der Mehraufwendungen (z.B. Kosten für die erfolglose Lieferung, Lagerkosten) zu verlangen.
7. Gewährleistung/Sachmängel
7.1 Die Beschaffenheit der Ware richtet sich ausschließlich nach den im Vertrag vereinbarten technischen Liefervorschriften. Falls Siebau nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern hat, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. Bei einem Vertrag mit einem Geschäftskunden entspricht die Ware den objektiven Anforderungen, wenn sie den Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern u.s.w. des Geschäftskunden entspricht.
7.2 Geschäftskunden sind verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach der Ablieferung auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und erkennbare Mängel oder Schäden gegenüber Siebau unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. § 377 HGB findet entsprechend Anwendung.
7.3 Im Falle eines Nacherfüllungsverlangens des Kunden hat der Kunde im eigenen Interesse (Obliegenheit) Siebau die Ware zur Überprüfung der erhobenen Mängelrügen für eine entsprechende Untersuchung zur Verfügung zu stellen. Siebau ist nicht verpflichtet, sich auf ein Nacherfüllungsverlangen des Kunden einzulassen, bevor dieser Siebau nicht Gelegenheit zur Untersuchung der Ware gegeben hat.
8. Sonstige Ansprüche, Haftung
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Bestellers gegen uns ausgeschlossen: Wir beschränken die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittschaden. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von nicht vertragswesentlichen Pflichten, durch deren Verletzung die Durchführung des Vertrages nicht gefährdet wird, haften wir auch für unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht die Ansprüche des Bestellers aus einer etwaigen Garantie oder aus der Produkthaftung. Ebenso gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und/oder Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
8.1 Auf Schadensersatz haftet Siebau nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Darüber hinaus haftet Siebau bei leichter Fahrlässigkeit auch für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Zudem haftet Siebau bei leichter Fahrlässigkeit auch für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf. In diesem Fall ist jedoch die Ersatzpflicht auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt.
8.2 Siebau haftet bei leichter Fahrlässigkeit für Schäden aus der Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht auch für Ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
8.3 Die Ersatzpflichten nach dem Produkthaftungsgesetz oder aus einer etwaigen Garantie sind weder ausgeschlossen noch beschränkt.
9. Sicherheiten, Eigentumsvorbehalt
9.1 Bei einem Vertrag mit einem Geschäftskunden behält sich Siebau das Eigentum an der gelieferten Ware (Vorbehaltsware) bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Vertrag und der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Geschäftskunden vor.
9.2 Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.
9.3 Der Geschäftskunde ist befugt, Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend folgende Bestimmungen:
a. Die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Geschäftskunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils gemäß vorstehendem Absatz 8.3 zur Sicherheit an Siebau ab. Siebau nimmt die Abtretung an. Die unter 8.2 genannten Pflichten des Geschäftskunden gelten auch hinsichtlich der abgetretenen Forderungen.
b. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Geschäftskunde neben Siebau ermächtigt. Siebau verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Geschäftskunde seinen Zahlungsverpflichtungen Siebau gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann Siebau verlangen, dass der Geschäftskunde Siebau die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
c. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei Siebau als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Siebau Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.
d. Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen der Siebau um mehr als 10 %, wird Siebau auf Verlangen des Geschäftskunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
9.4 Bei einem Vertrag mit einem Privatkunden behält sich Siebau das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
10. Versand und Gefahrenübergang
10.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware auf den Kunden über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgeblich. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug kommt.
10.2 Wird die Ware auf Verlangen des Geschäftskunden an diesen versandt (Versendungskauf), so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder eine andere Transportperson, auch bei Versenden durch Siebau Lkw`s auf den Geschäftskunden über.
10.3 Termingerecht versandbereit gemeldete Waren müssen sofort abgerufen werden. Andernfalls ist Siebau berechtigt, sie nach eigener Wahl zu versenden oder auf Kosten und Gefahren des Kunden zu lagern und als geliefert zu berechnen.
10.4 Bei frachtfreier Lieferung ist das Transportmittel sofort vom Kunden zu entladen. Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden. Der vereinbarte Preis versteht sich bei Lieferung frei Baustelle stets frei Lkw an befahrbarer Straße ebenerdig angefahren. Das Abladen einschl. Transport zur Verwendungs- und Lagerstelle obliegt dem Kunden, der im Verzugsfalle insoweit Kosten und Gefahr des Abladens bzw. Stapelns und Einlagern zu tragen hat.
10.5 Der für den Kunden an der Ablieferungsstelle auftretende Empfänger gilt als ermächtigt, die Lieferung verbindlich anzunehmen. Glasbruchschäden bei Lieferung mit Glasbestandteilen werden nur anerkannt, wenn wir ersatzpflichtig sind und der Kunde oder der für ihn bei der Entgegennahme der Ware Auftretende auf dem Lieferschein die Glasmängel reklamiert.
10.6 Siebau ist berechtigt, in zumutbarem Umfang Teillieferungen vorzunehmen und diese gesondert in Rechnung zu stellen.
11. Montage
11.1 Sofern Siebau die Montagen durchführt, gelten die besonderen Montagebedingungen der Siebau in der jeweils gültigen Fassung, die bei Siebau angefordert werden kann.
11.2 Soweit nichts anderes vereinbart, ist Siebau berechtigt, eine dritte Firma oder Person mit der Montage der Ware beim Kunden zu beauftragen.
11.3 Voraussetzung für den vereinbarten Montagepreis ist, dass seitens des Kunden alle Vorbereitungen für die Durchführung einer reibungslosen Montage getroffen worden sind. Hilfskräfte und –stoffe wie Hebezeuge, Strom, Wasser usw. sind seitens des Kunden zu stellen. Loch-, Stemm- und Maurerarbeiten, Auf- und Abbau von Gerüsten sowie Installationsarbeiten sind vom Kunden zu übernehmen. Für eigene Mitarbeit bei der Montage kann der Kunde ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung weder eine Vergütung verlangen noch Abzüge vom vereinbarten Preis vornehmen.
12. Abnahme
12.1 Der Besteller darf die Entgegennahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
12.2 Bei Abnahmeverzug des Bestellers steht Siebau nach fruchtloser Fristsetzung von 14 Tagen das Recht zu, entweder Abnahme des ganzen oder eines Teils des Auftrags unter Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
12.3 Der zu leistende Schadenersatz beträgt 20 % des Brutto-Kaufpreises. Dem Kunden wird der Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich niedrigeren Schadens gestattet.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz der Siebau der Erfüllungsort.
13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten gegen Siebau aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Siegen. Siebau ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Diese Regelung gilt, soweit es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt.
13.3 Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
13.4 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des abgeschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt nicht berührt; die unwirksame Regel wird dann durch eine einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
Stand: Oktober 2022
AGB Siebau Raumsysteme GmbH & Co. KG – Download